Mutwilligkeit /Rechtsschutz Bedeutung

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Mutwilligkeit /Rechtsschutz

Mutwilligkeit /Rechtsschutz Logo #40167Die Mutwilligkeit einer Rechtverfolgung bzw. rechtlichen Interessenwahrnehmung durch eine rechtsschutzversicherte Person beurteilt sich danach, ob diese auch von einem Nichtversicherten in Anbetracht der aufzuwendenden Kosten im Verhältnis zum angestrebten Erfolg durchgeführt werden würde.
Gefunden auf https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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